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Das Staatssekretariat für Migration, zuständig für Aufenthaltsbewilligungen, Visa, Einbürgerung und Asyl. Die massgebliche Quelle zu den Bewilligungsarten (B, C, L, G) und dazu, was jede erlaubt. Erklärt Voraussetzungen und Fristen für die Einbürgerung. Die Gesuche selbst bearbeiten die kantonalen Migrationsämter.

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